- Wechselausfertigung
- Wechselduplikat; die zweite, dritte, vierte Ausfertigung eines ⇡ Wechsels. Die Ausfertigungen müssen gleich lautend und im Text der Urkunde mit fortlaufenden Nummern versehen sein; andernfalls gilt jede Ausfertigung als besonderer Wechsel (Art. 64 II WG). Mehrere W. sind v.a. im Überseeverkehr üblich. Während die erste Ausführung (Prima) zum Akzept versandt wird, kann zwischenzeitlich die Zweite (Secunda) oder die Dritte (Tertia) weitergegeben werden.- Im Gegensatz zur ⇡ Wechselabschrift kann jede W. zur Zahlung vorgelegt werden. Wird eine W. bezahlt, erlöschen i.d.R. die Rechte aus allen W. (Art. 65 I WG).
Lexikon der Economics. 2013.